Nur wenn die Untersuchung der Gewebeprobe einen Gleason-Score ≥ 8 oder mehr ergeben hat, oder wenn es sich um einen deutlich tastbaren Tumor der Kategorie cT3/4 handelt, sollte vor der Entscheidung über die weitere Behandlung eine Magnetresonanztomografie (MRT) des Beckenbereichs gemacht werden. Denn unter diesen Umständen ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass erste Tumorzellen bereits die Lymphknoten besiedelt haben. Mit der MRT können vergrößerte Lymphknoten erkannt werden. Dies kann ein Hinweis auf Lymphknotenmetastasen sein. (Eine Lymphknotenvergrößerung kann aber auch andere Ursachen haben.)
- Mit der MRT kann man Schnittbilder des menschlichen Körpers erzeugen, die eine Beurteilung der Organe und vieler krankhafter Organveränderungen erlauben. Es entsteht ein räumliches Bild vom untersuchten Bereich.
- Im Gerät wird keine belastende Röntgenstrahlung oder andere ionisierende Strahlung erzeugt oder genutzt.
- Die Untersuchung erfordert keine Kontrastmittel.
- Die Untersuchung ist schmerzlos, aber laut.
- Der Patient wird für die Aufnahme in eine enge Röhre geschoben. Diese Beengtheit wird manchmal als unangenehm empfunden.
- Das starke Magnetfeld kann Herzschrittmacher (Implantation vor 2000), Insulinpumpen oder Nervenstimulatoren beeinflussen. Träger von Herzschrittmachern, Gelenkprothesen oder Ähnlichem sollten dies dem behandelnden Arzt unbedingt mitteilen, gleiches gilt für Patienten mit Granatsplittern.
- Bedingt durch den höheren Anschaffungspreis der MRT-Geräte stehen diese nicht an allen Klinken zur Verfügung. Als Alternative bleibt dann die Computertomographie (CT).