
© www.jenafoto24.de / PIXELIO
Regelmäßige Kontrolle des PSA-Wertes
- 1. Untersuchung: 12 Wochen nach Behandlungsende
- Im 1. und 2. Jahr: alle 3 Monate
- Im 3. und 4. Jahr: alle 6 Monate - wenn kein PSA-Anstieg
- Ab dem 5. Jahr: jährlich - wenn kein PSA-Anstieg
Spätestens zwölf Wochen nach Abschluss der Behandlung soll die Nachsorge beginnen. In den ersten beiden Jahren soll alle drei Monate, im dritten und vierten Jahr halbjährlich und ab dem fünften Jahr jährlich untersucht werden. Dabei soll der PSA-Wert bestimmt werden. Eine Tastuntersuchung ist nicht notwendig, wenn der PSA-Wert stabil bleibt. Je nach dem Einzelfall wird Ihr Arzt noch die Prostataregion und den Mastdarm untersuchen, Ultraschallkontrollen, einen Urintest und Harnflussmessungen durchführen.
Ergibt eine Kontrolle der Blutuntersuchung, dass Ihr PSA-Wert ansteigt, besprechen Sie mit Ihrem Urologen, welche Behandlungsmöglichkeiten sich anbieten. Gegebenenfalls sind weitere Untersuchungen wie ein (erneutes) Knochenszintigramm oder auch moderne bildgebende Verfahren wie die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) oder ein MRT mit Kontrastmittelgabe erforderlich, um das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Regelmäßige Kontrolle